Umzugskosten
Leistungen nach dem Bayerischen Umzugskostengesetz können aufgrund einer dienstlich veranlassten Maßnahme wie z.B. bei einer Versetzung oder Abordnung gewährt werden.
Damit Sie Umzugskosten oder Auslagen korrekt und vollständig geltend machen können, erhalten Sie hier einen Überblick über Kontaktstellen, Antragsmöglichkeiten und die erforderlichen Formulare. Ergänzend stehen allgemeine Hinweise zu Anspruchsvoraussetzungen und rechtlichen Grundlagen bereit.
Antragstellung
Formulare
Formulare, Merkblätter für die Bediensteten des Freistaates Bayern