Änderung Familienstand

Arbeitnehmerinnen / Arbeitnehmer

Änderungen bei Ihrem Familienstand teilen Sie bitte der Personal verwaltenden Stelle und der jeweils zuständigen Bezügestelle mit. Dazu schicken Sie Unterlagen wie Ihre Heiratsurkunde oder Ihr Scheidungsurteil an Ihre Bezügestelle.

Zuständigkeiten

Besoldung / Versorgung

Änderungen bei Ihrem Familienstand teilen Sie bitte der Personal verwaltenden Stelle und der jeweils zuständigen Bezügestelle unter Verwendung der Erklärung zum Bezug orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile (OFZ-Erklärung) mit.

Beihilfe

Bei Änderungen des Familienstandes ergänzen bitte  Sie die entsprechenden Angaben auf Ihrem nächsten Beihilfeantrag.