Geburt eines Kindes
Damit wir nach der Geburt Ihres Kindes Ihre Bezüge prüfen und kinderbezogene Leistungen korrekt anpassen können, benötigen wir eine Kopie der Geburtsurkunde sowie die „Erklärung zu Kindern“ (für Arbeitnehmende) bzw. die OFZ-Erklärung (für Besoldung oder Versorgung).
Informationen zum Kindergeld unter: Allgemeine Hinweise Bezüge - Kindergeld; Link öffnet sich in neuem Fenster
Das Kindergeld beantragen Sie bitte bei der für Sie regional zuständigen Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit.
Arbeitnehmerinnen / Arbeitnehmer
Bei Geburt eines Kindes bitten wir Sie die Erklärung zu Kindern (A710) auszufüllen. Bitte legen Sie eine Kopie der Geburtsurkunde Ihres Kindes bei.
Zuständigkeiten
Besoldung / Versorgung
Durch die Geburt eines Kindes kann sich der Orts- und Familienzuschlag (kinderbezogene Leistung) Ihrer Bezüge erhöhen.
Die kinderbezogenen Leistungen werden für die Dauer des Anspruchs auf Kindergeld gezahlt und jeweils nur einmal pro Kind. Haben mehrere Personen Anspruch auf kinderbezogene Leistungen erhält diejenige Person die Leistung, die die Kindergeldberechtigte Person (= Antragsteller) bei der Familienkasse ist.
OFZ-Erklärung
Für die Zahlung der kinderbezogenen Leistungen im Orts- und Familienzuschlag und füllen Sie bitte die Erklärung zum Bezug orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile (OFZ-Erklärung) aus. Bitte legen Sie eine Kopie der Geburtsurkunde Ihres Kindes bei.
Zuständigkeiten
Beihilfe
Umfangreiche Informationen zur Berücksichtigung von Kindern bei der Beihilfe erhalten Sie hier:
Nutzen Sie den Mitarbeiterservice Bayern; Link öffnet sich in neuem Fenster und laden Sie die Dokumente über die Uploadfunktion im Dienst Formulare hoch.