Möglichkeiten der Antragstellung auf Trennungsgeld

Die Grafik beinhaltet vier Icons für die Antragswege Portal, per Post, per Fax und signierter E-Mail und rechts den Schriftzug Trennungsgeldantrag. /

Für die Beantragung von Trennungsgeld ist gem. § 10 Abs. 2 S.1 BayTGV die Schriftform erforderlich.

Die Schriftform kann ersetzt werden, wenn das verwendete Authentifizierungsverfahren vom Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (StMFH) zertifiziert und als solches bekannt gemacht ist (§ 4 Abs. 1 Nr. 2 EGovV). Das im Portal "Mitarbeiterservice Bayern" verwendete Authentifizierungsverfahren authega ist vom StMFH entsprechend zertifiziert worden.

Anträge können per Dateiupload im Portal „Mitarbeiterservice Bayern“, per Post, per Fax oder per E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an die zuständige Abrechnungsstelle gesendet werden.

Anträge können über das Portal Mitarbeiterservice Bayern; Link öffnet sich in neuem Fenster im Bereich Formulare – Trennungsgeld - Upload für PDF-Antrag auf Trennungsgeld hochgeladen werden.

Die Formulare für Ihren Trennungsgeldantrag finden Sie unter:

Formularcenter: Trennungsgeld

Der Antrag kann ausgefüllt und unterschrieben bei der zuständigen Abrechnungsstelle postalisch oder persönlich eingereicht werden.

Die Antragstellung per Fax ist möglich.

Die Beantragung per "einfacher" E-Mail ist nicht möglich, da die Schriftform hier nicht gewahrt ist. Die Antragsstellung per E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur ist hingegen möglich.

Einen Zugang für die Übermittlung elektronischer Dokumente hat das Landesamt für Finanzen gemäß Art. 3 a Abs. 1 BayVwVfG durch die öffentliche Angabe seiner E-Mail-Adresse eröffnet.

Die Erstellung einer qualifizierten elektronischen Signatur setzt die Verwendung einer Signaturkarte und eines Kartenlesers voraus. Weitere Informationen bei  der Bundesnetzagentur; Link öffnet sich in neuem Fenster.