Möglichkeiten der Antragstellung auf Reisekosten

Gemäß Nr. 3.5.1 VV-BayRKG muss die Beantragung der Reisekostenvergütung schriftlich oder elektronisch erfolgen, wobei elektronische Abrechnungsmöglichkeiten vorrangig zu nutzen sind.
Die Schriftform kann ersetzt werden, wenn das verwendete Authentifizierungsverfahren vom Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (StMFH) zertifiziert und als solches bekannt gemacht ist (§ 4 Abs. 1 Nr. 2 EGovV). Das im Portal "Mitarbeiterservice Bayern" verwendete Authentifizierungsverfahren authega ist vom StMFH entsprechend zertifiziert worden.
Sofern Ihre Dienststelle im Portal "Mitarbeiterservice Bayern" für das Reisemanagementsystem (BayRMS) freigeschaltet ist, ist die Antragstellung hierüber bevorzugt zu verwenden.
Besteht diese Möglichkeit nicht, können Anträge per Dateiupload im Portal „Mitarbeiterservice Bayern“, per Post, per Fax oder per E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an die zuständige Abrechnungsstelle gesendet werden.
Ist Ihre Dienststelle für das Reisekostenmanagementsystem (BayRMS) freigeschalten, ist eine durchgängige papierlose Antragstellung mit elektronischem Versand über die Webanwendung BayRMS im Mitarbeiterservice Bayern ; Link öffnet sich in neuem Fenster möglich.
Besteht diese Möglichkeit nicht können Anträge per Dateiupload im Portal Mitarbeiterservice Bayern ; Link öffnet sich in neuem Fenster unter Formulare - Reisekosten - Allgemeine Anfrage hochgeladen werden.
Die Formulare für Ihre Reisekostenabrechnung finden Sie unter:
Der Antrag kann ausgefüllt und unterschrieben bei der zuständigen Abrechnungsstelle postalisch oder persönlich eingereicht werden.
Die Antragstellung per Fax ist möglich.
Die Antragsstellung per E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur ist möglich.
Einen Zugang für die Übermittlung elektronischer Dokumente hat das Landesamt für Finanzen gemäß Art. 3 a Abs. 1 BayVwVfG durch die öffentliche Angabe seiner E-Mail-Adresse eröffnet.
Die Erstellung einer qualifizierten elektronischen Signatur setzt die Verwendung einer Signaturkarte und eines Kartenlesers voraus. Weitere Informationen bei der Bundesnetzagentur; Link öffnet sich in neuem Fenster.