Kontakt und Zuständigkeiten Beihilfe

Beihilfestellen

Zuständig für die Festsetzung und Auszahlung der Beihilfe ist das Landesamt für Finanzen. Welche Dienststelle für Ihre Beihilfefestsetzung zuständig ist, erfahren Sie hier:

Beihilfevermittlung

Die Beihilfevermittlung steht während der allgemeinen Sprechzeiten für folgende Themenbereiche zur Verfügung:

  • Bearbeitungsstand von Beihilfeanträgen
  • Merkblätter und Formulare

Sprechzeiten

Montag bis Donnerstag

08:00 - 11:30 und 13:00 - 15:00 Uhr

Freitag

08:00 - 11:30 Uhr

Dienststelle Ansbach

Telefon

0981 888-5555

Dienststelle Augsburg

Telefon

0821 7102-01

Dienststelle Bayreuth

Telefon

0921 8004-4444

Dienststelle Landshut (einschließlich Straubing)

Telefon

0871 4045-2222

Dienststelle Würzburg

Telefon

0931 4504-6666