Kontakt und Zuständigkeiten Beihilfe
Beihilfestellen
Zuständig für die Festsetzung und Auszahlung der Beihilfe ist das Landesamt für Finanzen. Welche Dienststelle für Ihre Beihilfefestsetzung zuständig ist, erfahren Sie hier:
Beihilfevermittlung
Die Beihilfevermittlung steht während der allgemeinen Sprechzeiten für folgende Themenbereiche zur Verfügung:
- Bearbeitungsstand von Beihilfeanträgen
- Merkblätter und Formulare
Sprechzeiten
Montag bis Donnerstag
08:00 - 11:30 und 13:00 - 15:00 Uhr
Freitag
08:00 - 11:30 Uhr
Dienststelle Ansbach
Telefon
0981 888-5555
Dienststelle Augsburg
Telefon
0821 7102-01
Dienststelle Bayreuth
Telefon
0921 8004-4444
Dienststelle Landshut (einschließlich Straubing)
Telefon
0871 4045-2222
Dienststelle Würzburg
Telefon
0931 4504-6666