Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM)

Allgemeine Informationen zum ELStAM-Verfahren

Das Landesamt für Finanzen nimmt seit 01.01.2013 am ELStAM-Verfahren teil.

Das Landesamt für Steuern; Link öffnet sich in neuem Fenster (externer Link) hat nähere Informationen zum Lohnsteuerabzug; Link öffnet sich in neuem Fenster (externer Link) veröffentlicht.

In den Jahren 2012 und 2013 wurden folgende Beiblätter zusammen mit den Bezügemitteilungen versandt:

Wichtiger Hinweis zur Berücksichtigung von geänderten elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen bei der Bezügeabrechnung:

Das Landesamt für Finanzen hat die von der Steuerverwaltung automatisiert übermittelten Lohnsteuerabzugsmerkmale anzuwenden (§39e Abs. 5 Einkommensteuergesetz). Sollten die auf der Bezügemitteilung ausgewiesenen Lohnsteuerabzugsmerkmale (z.B. Steuerklasse, Freibeträge) aus Ihrer Sicht nicht zutreffend sein, prüfen Sie bitte, ob Sie diesbezüglich einen Antrag (z. B. Antrag auf Lohnsteuerermäßigung) beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt gestellt haben und holen diesen ggf. nach. Die Anträge stehen im Internet unter www.finanzamt.bayern.de; Link öffnet sich in neuem Fenster (externer Link) zum Download zur Verfügung.

Änderungen der Lohnsteuerabzugsmerkmale können gegebenenfalls noch nicht bei der Bezügeabrechnung des nächsten Monats berücksichtigt werden. Sobald dem Landesamt für Finanzen die geänderten Lohnsteuerabzugsmerkmale vorliegen, kann eine Korrektur des Lohnsteuerabzugs erfolgen.

Steuerklassenwahl

Daten der privaten Krankenversicherung und der privaten Pflege-Pflichtversicherung

Für die Berücksichtigung der Beiträge für eine private Krankenversicherung und eine private Pflege-Pflichtversicherung im Lohnsteuerabzugsverfahren werden dem Arbeitgeber ab dem 01.01.2026 die Versicherungsbeiträge, die nach § 39 Absatz 4 Nummer 4 EStG zu den Lohnsteuerabzugsmerkmalen gehören, ebenfalls elektronisch übermittelt.

Die wichtigsten Informationen hierzu haben wir für Sie im Folgenden zusammengefasst: